Spendenquittung, Treuhand, Gemeinnützigkeit — was Charity am Con rechtlich braucht
Wer welche Vereinsstruktur braucht, ab wann ein Treuhandkonto sinnvoll ist, wann der vereinfachte Spendennachweis reicht — und wo betterplace, GoFundMe und das Twitch-Charity-Programm sich steuerlich unterscheiden. Praxis statt Juristen-Sandwich.
Wer eine Charity-Aktion auf einer Con plant, stolpert früher oder später über die immer gleiche Frage: Können wir Spendenquittungen ausstellen? Und wenn ja — wer ist das wir? Die Antworten sind unspektakulärer, als der juristische Klang der Frage nahelegt. Sie sind aber unverzichtbar, weil eine Charity-Aktion ohne saubere Spendenmechanik im schlechtesten Fall eine doppelte Belastung verursacht: für die Spender:innen, die ihre Spende steuerlich nicht geltend machen können, und für die Veranstalter, die im Nachhinein finanzamtlich erklären müssen, was sie da eigentlich entgegengenommen haben.
Wir gehen die Mechanik schrittweise durch — Vereinsstruktur, Treuhandkonto, Spendennachweis, und die drei großen Drittplattformen (betterplace, GoFundMe, Twitch-Charity). Nichts hier ist juristische Beratung. Das meiste ist Erfahrungs-Praxis.
Wer in Deutschland Spendenquittungen ausstellen darf
Die kurze Antwort: gemeinnützige Vereine, Stiftungen und einige wenige weitere Körperschaften. Die rechtliche Grundlage steht in der Abgabenordnung, §§ 51 bis 68 — diese Paragraphen definieren, was als „gemeinnützig” im Sinne des Steuerrechts gilt. Wer den Status hat, bekommt ihn vom zuständigen Finanzamt schriftlich bestätigt (häufig als „Freistellungsbescheid”), darf Zuwendungen entgegennehmen und Zuwendungsbestätigungen — umgangssprachlich Spendenquittungen — ausstellen.
Eine Con-Veranstalter-GmbH oder eine private Initiative ohne Vereinsform darf das nicht. Sie darf Geld entgegennehmen, aber sie kann es nicht als steuerlich abzugsfähige Spende quittieren. Das ist der erste und wichtigste Punkt.
In der Praxis bedeutet das: Wer Charity auf seiner Con machen will und keinen eigenen gemeinnützigen Verein hat, kooperiert mit einem. Die Kooperation kann eng oder lose sein — ein bekannter Trägerverein, der die gesamte Spendenabwicklung übernimmt; ein lokaler Empfängerverein, der die Charity-Auktion gemeinsam mit der Con bewirbt; oder eine bundesweite Stiftung, die im Rahmen einer Marketingkooperation auf der Bühne präsent ist.
Ohne gemeinnützigen Partner keine Quittung. Ohne Quittung kein Steuervorteil. Ohne Steuervorteil kleinere Spenden.
Das ist keine triviale Kette. Wir haben in den letzten Jahren mehrfach Cons gesehen, die ihre Spendensummen am eigenen Anspruch gemessen unterboten haben — schlicht weil ihre Spendenmechanik keine Quittungen vorsah und gut situierte Bieter:innen entsprechend zurückhaltend agierten.
Treuhandkonto: Wann es wirklich nötig ist
Ein Treuhandkonto ist im juristischen Sinn ein Konto, das auf den Namen einer Person oder Organisation läuft, das aber wirtschaftlich einer anderen Person oder Organisation zusteht. Klingt abstrakt, ist es nicht. Beispiel: Eine Con sammelt während der Veranstaltung Bargeld in Spendenboxen und Auktionserlöse über Kartenterminals ein. Dieses Geld gehört faktisch dem Empfängerverein, fließt aber zunächst auf das normale Geschäftskonto der Con — weil die Kartenterminals auf den Veranstalter laufen, weil das Bargeld zum Con-Tresor geht. Damit das sauber bleibt, wird auf dem Geschäftskonto ein gedanklicher Treuhandanteil geführt — oder, sauberer, ein separates Treuhandkonto eingerichtet.
Wann lohnt sich ein dediziertes Treuhandkonto?
- Bei Spendensummen über etwa 10.000 Euro pro Event — unter dieser Schwelle reicht eine saubere Buchführung auf dem Geschäftskonto in der Regel aus, sofern der Treuhandcharakter dokumentiert ist (separate Kostenstelle, klare Auszahlungs-Vereinbarung mit dem Empfängerverein).
- Bei mehrtägigen Events mit mehreren Spendenkanälen, weil das Risiko der Vermischung von Veranstalter- und Spendengeldern dann real wird.
- Bei wiederkehrenden Aktionen, weil ein eigenes Konto die Auswertung erleichtert und langfristig Vertrauen schafft (eigene IBAN auf Werbematerial, eigener Kontoauszug für Jahresbericht).
Wann nicht?
- Bei einer Spendenbox, die am Ende der Con direkt vom Empfängerverein abgeholt und gezählt wird — hier gibt es schlicht kein Geld auf dem Veranstalterkonto, das treuhänderisch verwaltet werden müsste.
- Bei einer reinen Online-Aktion, die über die Spendenplattform des Empfängers läuft.
Die Einrichtung eines Treuhandkontos ist bei den meisten Banken inzwischen unbürokratisch — eine zusätzliche Kontonummer auf einem bestehenden Geschäftskonto, eine separate IBAN, eine schriftliche Treuhandvereinbarung als Anlage. Kostenrahmen je nach Bank: 0 bis 25 Euro pro Monat.
Der vereinfachte Spendennachweis: 300 Euro
Seit 2021 gilt in Deutschland: Spenden bis zu 300 Euro pro Einzelspende können mit einem vereinfachten Nachweis steuerlich geltend gemacht werden. Konkret reicht der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank — eine formale Zuwendungsbestätigung des Empfängers ist nicht erforderlich, sofern die Spende an eine als gemeinnützig anerkannte Körperschaft ging.
Wichtig: Der Beleg muss den Empfänger ausweisen (Empfängername, IBAN) und den steuerbegünstigten Zweck erkennen lassen. Eine Überweisung mit Verwendungszweck „Charity-Auktion Dokomi 2025 — Kinderkrebs-Spende” an den gemeinnützigen Verein, der die Auktion trägt, ist mit dem Kontoauszug ausreichend belegt.
Praktisch heißt das für Cons:
- Spenden unter 300 Euro brauchen keine formale Quittung, sofern die Überweisung an den gemeinnützigen Verein nachvollziehbar ist. Eine kurze Bestätigungs-Mail mit Datum, Betrag und Empfänger ist hilfreich, aber rechtlich nicht zwingend.
- Spenden über 300 Euro brauchen eine formale Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster. Das Muster ist auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums verfügbar; die meisten gemeinnützigen Vereine haben es als ausfüllbares Formular vorliegen.
- Auktionserlöse sind ein Sonderfall, weil hier der Bieter sowohl etwas erwirbt als auch etwas spendet. Der spendenfähige Anteil ist die Differenz zwischen Höchstgebot und marktüblichem Wert des Items. Wer einen Wig im Marktwert von 80 Euro für 450 Euro ersteigert, hat 80 Euro für das Item bezahlt und 370 Euro gespendet. Nur der Spendenanteil ist quittierungsfähig, und auch nur, wenn der marktübliche Wert sauber bestimmt wurde.
betterplace, GoFundMe, Twitch-Charity
Drei Plattformen, drei sehr unterschiedliche steuerliche Konstellationen für den Spender.
betterplace.org ist in Deutschland die etablierteste Plattform für gemeinnützige Spenden. Sie wird von der gut beraten gut.org gAG betrieben (selbst gemeinnützig). Spenden über betterplace gehen an konkrete deutsche gemeinnützige Projekte; die Plattform stellt automatisch Spendenquittungen aus. Für Cons ist betterplace eine sehr saubere Lösung, wenn die Aktion längerfristig läuft (Spendenseite vor und nach der Con online, Live-Updates während der Con). Plattformgebühr: 0 Prozent für Spender; Empfängervereine zahlen optional ein Solidarbeitrag-Modell.
GoFundMe ist in Deutschland weit verbreitet, aber für Charity-Aktionen für gemeinnützige Empfänger steuerlich heikel. GoFundMe operiert in Deutschland nicht als gemeinnützige Organisation; die Spende geht — vereinfacht — vom Spender an GoFundMe und von dort an den Empfänger. Die Spendenquittung muss der Empfängerverein selbst ausstellen, was bei vielen kleineren Vereinen administrativ aufwändig ist. Hinzu kommt: GoFundMe hat in den letzten Jahren wiederholt Plattformgebühren und Trinkgeld-Mechaniken eingeführt, die die Brutto-Netto-Differenz für den Empfänger trüben. Für reine Privat-Solidaritätsaktionen (Hilfe für Einzelfamilie nach Brand etc.) ist GoFundMe weiterhin sinnvoll. Für Con-Charity mit gemeinnützigem Verein im Hintergrund ist betterplace fast immer die bessere Wahl.
Twitch-Charity-Partnerprogramm ist die jüngste der drei Optionen und für Stream-Charity inzwischen die Standardlösung. Twitch arbeitet in Deutschland mit ausgewählten gemeinnützigen Partnern — eine Liste von etwa 60 deutschen gemeinnützigen Vereinen ist über das Programm erreichbar. Streamer:innen können einen Charity-Button setzen, die Spenden gehen direkt an den Empfänger, die Plattform stellt die Mechanik bereit und macht den Stream-Charity-Counter sichtbar. Spendenquittungen werden vom Empfängerverein ausgestellt, in der Regel automatisiert über die hinterlegte Mail-Adresse des Spenders. Aus Spendersicht ist das die unbürokratischste Variante.
Empfehlung in einem Satz pro Größe
Knappe Praxis-Sortierung am Ende.
Kleine Aktion (Spendenbox am eigenen Stand, geschätzt unter 2.000 Euro Gesamtaufkommen): Direktspende an einen kooperierenden gemeinnützigen Verein, der die Box abholt und auszählt. Keine eigene Vereinsstruktur nötig.
Mittlere Aktion (Charity-Auktion oder Stream auf der Con, 5.000 bis 30.000 Euro): Kooperationsvereinbarung mit einem gemeinnützigen Trägerverein, betterplace-Seite für den Online-Anteil, Treuhandanteil auf dem Veranstalterkonto für die Live-Erlöse, formale Quittungen für alles über 300 Euro.
Große Aktion (mehrtägiger Charity-Stream, eigene Charity-Bühne, mehrere Empfänger, Gesamtaufkommen über 50.000 Euro): Eigene gemeinnützige Trägerstruktur oder dauerhafte enge Kooperation mit einer Stiftung; dediziertes Treuhandkonto; Quittungs-Automatisierung über eine Spendenplattform; klare Auszahlungsvereinbarung mit allen Empfängern vor dem Event; Jahresbericht im Nachgang.
Das klingt nach mehr Bürokratie, als es ist. Die Strukturen sind eingespielt, die Vereine sind erfahren, die Plattformen funktionieren. Was am Anfang manchmal fehlt, ist nicht die Mechanik, sondern die Erlaubnis, sich auf sie einzulassen. Wer eine erste Charity-Aktion plant: Ruft euren regionalen Lebenshilfe-Verein an. Ruft die Kinderkrebshilfe an. Ihr werdet von der Hilfsbereitschaft auf der Gegenseite überrascht sein.